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Ablauf und Kosten

Seit April 2017 gelten die neuen Psychotherapierichtlinien. Das bedeutet, dass alle Patienten spätestens ab April 2018 vor Aufnahme einer Psychotherapie zunächst eine psychotherapeutische Sprechstunde besuchen müssen. In diesem Erstgespräch erfrage ich Ihre aktuellen Probleme und Beschwerden, um schlussendlich gemeinsam eine Entscheidung über die Behandlungsbedürftigkeit zu treffen. Selbstverständlich interessieren mich aber auch Ihre Stärken und bisherigen Bewältigungsversuche. Patienten, die zuvor in einer psychiatrischen oder psychosomatischen oder einer Rehabilitationsklinik behandelt wurden, sind von dieser Regelung ausgenommen. Weitere Informationen finden Sie hier: www.bptk.de .

Bei freien Therapieplätzen folgen im Anschluss die sog. probatorischen Sitzungen. In den zwei bis vier Sitzungen erfolgt eine ausführliche Diagnostik (aktuelle Beschwerden, diagnostische Interviews, Fragebögen). Wir erarbeiten gemeinsam die Grundlage für das Erklärungsmodell der aktuellen Beschwerden und leiten daraus gemeinsam individuelle Therapieziele und Behandlungsschritte ab. Die Probatorik ist auch dazu da, um uns kennenlernen und Vertrauen ineinander zu fassen. Ich möchte Sie in der intensiven Lebensphase der Veränderung im Rahmen der Therapie unterstützen und hierfür ist das Gefühl des Vertrauens und der Sicherheit unerlässlich. Zum Ende der Probatorik entscheiden wir gemeinsam über das weitere Vorgehen. Die Kosten für die psychotherapeutische Sprechstunde und Probatorik übernimmt Ihre Krankenkasse. Für die Kostenübernahme der weiteren Sitzungen ist ein Antrag bei Ihrer Krankenkasse notwendig. Ich leite hierfür alle notwendigen Schritte ein, wobei die Anzahl der Therapiestunden von individuellen Faktoren und dem Krankheitsbild abhängt.

Die weiteren Termine vereinbaren wir individuell. Die Therapiesitzungen finden in der Regel wöchentlich für jeweils 50 Minuten statt, wobei der Abstand zwischen den Sitzungen zum Ende der Therapie hin üblicherweise gestreckt wird.